Wer oder was ist eigentlich die Amoeneburgia?

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Innenhof der Stiftsschule

„Cui bono?“

(Marcus Tullius Cicero)

Das Logo der Amoeneburgia

Einige Infos über uns

Die Amoeneburgia ist die Vereinigung der ehemaligen Schüler und Lehrer sowie der Freunde der Stiftsschule St. Johann, die über ihre Zeit an der Stiftsschule hinaus mit der Schule und ihren Mitgliedern in Verbindung bleiben wollen.

Ihr Ziel ist es, ihre Berufs- und Lebenserfahrungen den Stiftsschülern und sich gegenseitig nutzbar zu machen. Auf diese Weise soll eine möglichst enge Verbindung zwischen schulischer Arbeit und dem Berufsleben entstehen, die sich an den Interessen der Schüler orientieren möchte. Durch den wechselseitigen Austausch soll nicht nur das Schulleben bereichert, sondern auch der Kontakt untereinander gefördert werden. Deshalb organisieren wir neben Ehemaligentreffen im 4jährigen Turnus und mit hoher Teilnehmerzahl , jeden zweiten Freitag im Quartal um 20.00 Uhr einen Stammtisch in der Gaststätte Greib-Weber in Amöneburg, zu dem auch alle Oberstufenschüler herzlich eingeladen sind. Außerdem haben wir für die Interaktion von Mitgliedern und Schule eine starke Internetpräsenz über die Web-Seite www.amoeneburgia.de und unseren Facebook-Auftritt. In regelmäßigen Abständen senden wir auch Neuigkeiten über den eMail-Verteiler des Vereins und helfen Ehemaligen bei der Suche nach Klassenkameraden in unserer Mitte.

Durch Vorträge von ehemaligen Schülern über verschiedene Berufswege sowie Gesprächsrunden am Amoeneburgia-Tag mit Ehemaligen, die gerade eine Ausbildung oder ein Studium begonnen haben, können die zukünftigen Abiturienten interessante Tipps für ihre eigenen Pläne erhalten.

Außerdem sollen besonders förderungswürdige oder bedürftige Schüler und pädagogisch wertvolle Projekte unterstützt werden. Selbstverständlich erhält jedes Mitglied der Amoeneburgia den Jahresbericht der Stiftsschule kostenlos zugesandt.

Für Fragen und weitere Informationen über die Tätigkeit des Vereins stehen wir gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach.

Mitglied werden bei der Amoeneburgia

Wer die Arbeit des Ehemaligenvereins der Stiftsschule weitergehend unterstützen möchte, sollte über eine Mitgliedschaft bei der Amoeneburgia nachdenken.

Beitrag

Um die vielfältigen Projekte des Vereins zu finanzieren, wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe jeder nach eigenem Ermessen selbst bestimmen kann. Um die laufenden Kosten zu decken, beträgt dieser jedoch z.Z. mindestens 24 € bzw. 8 € für Schüler(innen), Auszubildende und Student(inn)en.

Beitrittserklärung

Überzeugt?
Wer Mitglied werden möchte, kann hier einfach die Beitrittserklärung als pdf-Datei herunterladen, ausfüllen und ausdrucken oder speichern. Dann unterschreiben und an unsere Kontaktadresse schicken.

Der Vorstand

Arnd Köpcke

Arnd Köpcke

Vorsitzender

Rentereigasse 2
35287 Amöneburg
E-Mail: vorstand@amoeneburgia.de

Jürgen Berkei

Jürgen Berkei

Geschäftsführer

Rentereigasse 2
35287 Amöneburg
E-Mail: vorstand@amoeneburgia.de
Tel. 0173-3265192

Jana Köpcke

Jana Köpcke

Kassenwärtin

Als Beisitzer unterstützen Theodor Merkel und Michael Wieber.

Satzung der Amoeneburgia

Satzung der „Amoeneburgia“ e.V. Amöneburg

(Fassung vom 13.07.1996, geändert am 18.09.1999 und am 08.09.2001)

§1
Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Amoeneburgia“ e.V.

Er ist im Vereinsregister einzutragen.

Sitz des Vereins ist Amöneburg.

§2
Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §52 der Abgabenordnung 1976, und zwar besonders durch die Förderung der christlichen Erziehungs- und Bildungsarbeit der Stiftsschule St. Johann in Amöneburg und den Kontakt zwischen ehemaligen Schülern und Lehrern dieser Schule mit jetzigen Lehrern und Schülern.

Regelmäßige wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen mit allgemeinbildendem Charakter und Erfahrungsaustausch zwischen Vereinsmitgliedern und Schule sollen das Bildungsangebot der Stiftsschule erweitern und damit eine engere Verknüpfung zwischen schulischer Arbeit und Berufsleben ermöglichen.

Darüber hinaus will der Verein pädagogisch wertvolle Projekte und besonders förderungswürdige und bedürftige Schülerinnen und Schüler unterstützen.

Der Verein ist nicht auf Erwerb gerichtet und verfolgt nur ideelle, gemeinnützige, dem allgemeinen Besten dienende, sich auf sittlichem, geistigem und materiellem Gebiete bewegende und deshalb förderungswürdige Zwecke. Er ist also selbstlos tätig und verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden haben sie keinen Anspruch am Vereinsvermögen.

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch anderweitige unangemessene Zuwendungen und/oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3
Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins fördern will. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes.

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • durch Tod,
  • durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Geschäftsführer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden muß,
  • durch Ausschluss, der aus wichtigem Grunde von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erfolgen kann, wenn ein Mitglied
    • mit einer fälligen Beitragszahlung länger als ein Jahr im Rückstand ist und trotz Mahnung schuldhaft weiter nicht zahlt,
    • den Zwecken des Vereins beharrlich und trotz Abmahnung durch den Vorstand zuwiderhandelt oder die Interessen des Vereins schädigt.

§4
Beiträge, Geschäftsjahr

Zur Förderung der Vereinszwecke erhebt der Verein einen Jahresbeitrag, der alljährlich in der ordentlichen Mitgliederversammlung für das laufende Geschäftsjahr festgesetzt wird. Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen einen ermäßigten Beitrag. Der Beitrag muß unaufgefordert bis zum 30. Juni eines Geschäftsjahres gezahlt werden.

Eine Haftung der Mitglieder über die festgesetzten Beiträge hinaus ist ausgeschlossen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§5
Mitgliederversammlungen

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn

  1. es das Vereinsinteresse erfordert oder
  2. zehn Prozent der Mitglieder eine Einberufung schriftlich verlangen.

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden des Vorstands oder, bei seiner Verhinderung, von dem Geschäftsführer unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Die Einberufung erfolgt im „Jahresbericht“ der Stiftsschule St. Johann oder dem an seine Stelle tretenden Publikationsorgan des Vereins oder durch schriftliche Einladung an alle Mitglieder unter deren zuletzt bekanntgegebener Anschrift.

Sie werden von einem Vorstandsmitglied als Vorsitzendem geleitet. Dieser bestimmt einen Schriftführer, der über die Versammlung ein Protokoll erstellt und unterschreibt. Das Protokoll wird im „Jahresbericht“ der Stiftsschule St. Johann oder dem an seine Stelle tretenden Publikationsorgan des Vereins veröffentlicht. Es gilt als genehmigt, wenn nicht bis zum Abschluss der nächstfolgenden Mitgliederversammlung Einwendungen dagegen erhoben worden sind.

Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 10 der Mitglieder anwesend sind. Wird eine solche Zahl nicht erreicht, muß unverzüglich eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die stets beschlussfähig ist.

Jedes Mitglied hat in einer Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Es kann sich durch ein anderes Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Das Verfahren der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende, jedoch kann die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit ein abweichendes Verfahren bestimmen. Beschlüsse werden, soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Mitgliederversammlungen beschließen über:

  1. die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer,
  2. die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresabrechnung,
  3. die Entlastung des Vorstandes,
  4. Änderungen der Satzung mit einer Dreiviertelmehrheit,
  5. Höhe der Jahresbeiträge,
  6. Sonderumlagen mit einer Zweidrittelmehrheit,
  7. Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken mit einer Zweidrittel­mehr­heit,
  8. Auflösung des Vereins mit einer Dreiviertelmehrheit.

§6
Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich

dem Vorsitzenden,

dem Geschäftsführer,

dem Kassenwart

sowie zwei Beisitzern.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei der drei erstgenannten Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Fällt ein Vorstandsmitglied aus, so muß in der nächsten Mitgliederversammlung für den Rest der Wahlperiode ein Ersatzmitglied gewählt werden.

Dem Vorstand obliegt die Besorgung der Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, deren Beschlüsse er jedoch auszuführen hat. Er muß in der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung oder wenn dies bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gemäß §5 Abs. 2 Ziffer 2 von den Antragstellern gefordert wird, Bericht erstatten.

§7
Anteil des Vereinsvermögens

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Vereinszweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es nicht zur Befriedung von Gläubigern verwendet werden muß, an den Förderverein der Stiftsschule Amöneburg als anerkannt steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne von §2 dieser Satzung.

Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens nach Auflösung oder Aufhebung des Vereins dürfen erst nach Zustimmung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

§8
Vollmacht, In-Kraft-Treten

Anmeldungen zum Vereinsregister und Erklärungen jeder Art, die von diesem oder Dritten im Zusammenhang mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister verlangt werden, kann der Vorsitzende allein abgeben und entgegennehmen.

Diese Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung am 13.07.1996 in Kraft.